Nr. 71173
IHK-MEDIENINFO NR. 7/24 VOM 5.2.2024

Bergische IHK berät zu Förderprogrammen

Kostenlose Termine am 13. Februar
Die Bergische IHK und die Förderbank des Landes NRW bieten am 13. Februar einen gemeinsamen Sprechtag zum Thema Fördermöglichkeiten an. Die Förderbanken des Landes NRW und des Bundes bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten für Unternehmen an, Projekte fördern zu lassen. Diese – normalerweise über die Hausbanken zu beantragenden – Programme zeichnen sich durch besonders vorteilhafte Finanzierungskonditionen aus und können für betriebliche Investitionen und zur Liquiditätsverbesserung eingesetzt werden. Gerade zu den aktuell wichtigen Themen Energieeffizienzsteigerung und energetische Sanierung von Betriebsgebäuden werden verschiedene Finanzierungs­möglichkeiten angeboten. Wegen der Vielzahl der Fördermöglichkeiten fällt ein Überblick allerdings oft schwer. Der Sprechtag sorgt hier für Durchblick.
In vertraulichen Einzelgesprächen mit dem Fördermittelberater der IHK und einem Fachmann der Förderbank des Landes NRW können Unternehmen ein konkretes Vorhaben vorstellen und sich zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraten lassen.
Weitere Informationen gibt es bei Thomas Grigutsch, T. 0202 2490-200, t.grigutsch@bergische.ihk.de. Mitgliedsunternehmen der IHK können sich einen kostenlosen Beratungstermin reservieren.
IHK-MEDIENINFO NR. 87/23 VOM 17.11.2023

Bergische IHK unterstützt bei der Unternehmensnachfolge

Beratungstermine für Unternehmer und Gründer am 30. November
Die Bergische IHK bietet in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf am 30. November einen Nachfolge-Sprechtag an. Das Angebot richtet sich zum einen an kammerzugehörige Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb abgeben wollen. Zum anderen werden Gründerinnen und Gründer angesprochen, die mit der Übernahme eines bestehenden Unternehmens den Weg in eine Selbstständigkeit gehen wollen.
Im Rahmen von Einzelgesprächen mit Steuerberatern und Experten der Bergischen IHK können Nachfolgefragen diskutiert werden. Die Themen reichen von der Nachfolgersuche über Finanzierung und Förderung bis hin zu steuerrechtlichen Fragen und Kaufpreisermittlung. Auch emotionale Aspekte und familiäre Hintergründe spielen oft eine wichtige Rolle. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung sichert im Ernstfall die Handlungsfähigkeit und bewahrt das Unternehmen vor möglichem Schaden.
Interessierte Mitgliedsunternehmen der IHK und Interessenten, die auf der Suche nach einem zu übernehmenden Unternehmen sind, können sich einen kostenlosen Termin für den Sprechtag reservieren. Weitere Informationen sind erhältlich bei Andre Scheifers, T. 0202-2490240, a.scheifers@bergische.ihk.de.
IHK-MEDIENINFO NR. 83/23 VOM 8.11.2023

Geförderte Beratungen für Gründer und Nachfolger

Verbesserte Konditionen für Gründungen im Städtedreieck.
Wer kann mich bei der Ausarbeitung einer Businessplanung unterstützen? Worauf ist bei der Übernahme eines Unternehmens zu achten? Solche Fragen stellen sich Gründerinnen und Gründer, wenn der Schritt in die Selbstständigkeit gegangen wird. Kompetente Unterstützung dabei bieten Unternehmens- und Steuerberater an, deren Beratungsleistungen für Vorhaben in NRW über das Land bezuschusst werden können. Dank der neuen Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)“ profitieren angehende Unternehmerinnen und Unternehmer von verbesserten Konditionen. Darauf weist die Bergische IHK hin.
In der Regel werden Beratungen für Neugründungen mit 510 Euro pro Tag für höchstens sechs Tage gefördert. Beratungen für Betriebsübernahmen können für bis zu acht Tage gefördert werden. Neu ist die Öffnung des Programms für Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig sind. Sie können Zuschüsse für bis zu vier Tage beantragen, sofern das Gewerbe nicht länger als fünf Jahre besteht. Zusätzlich können für Beratungen etwa für Migranten der 1. Generation, für Personen mit anerkannter Behinderung oder auch Beratungen zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit bis zu zwei Tagessätzen gefördert werden.
Das Antragsverfahren sieht ein verpflichtendes Kontaktgespräch bei einer Anlaufstelle wie der Bergischen IHK vor. Neben der Beratung durch einen kommerziellen Unternehmensberater bietet die Bergische IHK Gründungsinteressierten ein breites Unterstützungsangebot an – angefangen bei monatlichen Schnupperveranstaltungen für Existenzgründer über Onlineplattformen zur interaktiven Planung des Vorhabens bis hin zur Individualberatung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und Angebot der IHK über Andre Scheifers,
T. 0202 2490-240, a.scheifers@bergische.ihk.de.
IHK-MEDIENINFO NR. 52/23 VOM 23.6.2023

Gründungen durch Frauen im Fokus

Bergische IHK ruft zur Studienteilnahme auf.
Nachweislich gründen in NRW immer noch deutlich weniger Frauen als Männer eigene Unternehmen. Bei den Unternehmensnachfolgerinnen ist die Quote noch geringer. Daher möchten die IHKs in Nordrhein-Westfalen und die Bergische Universität Wuppertal von Gründerinnen und Nachfolgerinnen wissen, vor welchen Herausforderungen und Hindernissen Frauen bei der Gründung und Übernahme stehen. 
Thomas Grigutsch, verantwortlicher Geschäftsführer in der Bergischen IHK für den Bereich Starthilfe und Unternehmensförderung, hofft auf eine rege Teilnahme: „Ihre Erfahrungen und Einblicke sind von unschätzbarem Wert, um die Probleme zu identifizieren, denen Frauen in der Geschäftswelt gegenüberstehen, und um Lösungen zu entwickeln, um diese zu überwinden.“ 
Aufgerufen zur Teilnahme an der Umfrage sind Unternehmerinnen aller Branchen, deren Gründung oder Nachfolge nicht länger als zehn Jahre her ist. Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage.
 
IHK-MEDIENINFO NR. 48/23 VOM 16.6.2023

Bergische IHK: Webinar zur neuen EU-Taxonomie am 27. Juni

Praxisnahe Vorbereitung auf ein Bankgespräch steht im Fokus.

Seit Anfang des Jahres gilt die EU-Taxonomie-Verordnung, mit der die nachhaltige Transformation der Wirtschaft geregelt wird. Was heißt das jetzt konkret für die Unternehmen, auf was müssen sich Firmeninhaber und Geschäftsführer beim Finanzierungsgespräch mit ihrer Bank vorbereiten? Um diese Fragen zu beantworten, bietet die Bergische IHK am 27. Juni von 16 bis 17:30 Uhr ein Webinar zum Thema an. Es ist eine Gemeinschaftsveranstaltung mit der IHK NRW, dem Bankenverband NRW und Energy4Climate.
Ziel des Webinars ist es, den Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen - auch an die Nachhaltigkeitsberichterstattung - gestellt werden, welche Fördermaßnahmen für Finanzierungen zur Verfügung stehen und worum es bei der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft überhaupt geht. Konkret wird in dem Webinar aufgezeigt, worauf sich Firmeninhaber und Geschäftsführer bei Finanzierungsgesprächen mit der Bank ab sofort einstellen müssen.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung muss aber bis zum 20. Juni erfolgt sein. Hier gelangen Sie zu den Veranstaltungsdetails und zur Anmeldung.
 
IHK-MEDIENINFO NR. 47/23 VOM 15.6.2023

Bergische IHK unterstützt bei der Unternehmensnachfolge

Beratungstermine für Unternehmer und Gründer am 22. Juni
Die Bergische IHK bietet in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf am 22. Juni einen Nachfolge-Sprechtag an. Das Angebot richtet sich zum einen an kammerzugehörige Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb abgeben wollen. Zum anderen werden Gründerinnen und Gründer angesprochen, die mit der Übernahme eines bestehenden Unternehmens den Weg in eine Selbstständigkeit gehen wollen.
Im Rahmen von Einzelgesprächen mit Steuerberatern und Experten der Bergischen IHK können Nachfolgefragen diskutiert werden. Die Themen reichen von der Nachfolgersuche über Finanzierung und Förderung bis hin zu steuerrechtlichen Fragen und Kaufpreisermittlung. Auch emotionale Aspekte und familiäre Hintergründe spielen oft eine wichtige Rolle. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung sichert im Ernstfall die Handlungsfähigkeit und bewahrt das Unternehmen vor möglichem Schaden.
Interessierte Mitgliedsunternehmen der IHK und Interessenten, die auf der Suche nach einem zu übernehmenden Unternehmen sind, können sich einen kostenlosen Termin für den Sprechtag reservieren. Weitere Informationen sind erhältlich bei Andre Scheifers, T. 0202-2490240, a.scheifers@bergische.ihk.de.
IHK-MEDIENINFO NR. 44/23 VOM 9.6.2023

Bergische IHK berät zu Energiekreditprogrammen

Sprechtag findet am 14. Juni in der IHK-Hauptgeschäftsstelle Wuppertal statt.
Die Förderbanken des Landes NRW und des Bundes bieten eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Unternehmen an. Diese in aller Regel über die Hausbanken zu beantragenden Kreditprogramme zeichnen sich durch besonders vorteilhafte Finanzierungskonditionen aus und können für betriebliche Investitionen und zur Liquiditätsverbesserung eingesetzt werden. Gerade auch zu dem aktuell wichtigen Thema der betrieblichen Energieeffizienz und der energetischen Sanierung von Betriebsgebäuden werden Finanzierungsmöglichkeiten angeboten. Wegen der Vielzahl der Fördermöglichkeiten fällt ein Überblick oft schwer. Der Sprechtag der IHK am 14. Juni gemeinsam mit der Förderbank des Landes NRW.BANK sorgt hier für Durchblick.
In vertraulichen Einzelgesprächen mit dem Fördermittelberater können Unternehmen ein konkretes Vorhaben vorstellen und sich zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraten lassen. Weitere Informationen sind erhältlich bei Thomas Grigutsch, T. 0202 2490200, t.grigutsch@bergische.ihk.de. Mitgliedsunternehmen der IHK können sich einen kostenlosen Beratungstermin reservieren.
IHK-MEDIENINFO NR. 39/23 VOM 22.5.2023

IHK informiert am 2. Juni online über neue RWP-Förderung für Unternehmen

Antragsvoraussetzungen und Programmdetails stehen im Fokus
Mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze, mehr Wohlstand in der Region: Das sind die Ziele des „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP)“ für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum 1. Juli 2023 tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die neue Schwerpunkte betont. Bei kleineren Vorhaben ist unter bestimmten Bedingungen eine Zuschussförderung von bis zu 50 Prozent möglich. Weiterhin unumgänglich: Die Förderanträge müssen vor Investitionsbeginn gestellt werden und das Investitionsvolumen muss sich auf mindestens 150.000 Euro belaufen, verteilt auf einen Zeitraum von 36 Monaten.
Die Bergische IHK bietet zu den Details der neuen RWP-Förderperiode am 2. Juni ab 10 Uhr eine kostenlose virtuelle Informationsveranstaltung an. Nach einer ausführlichen Vorstellung des Programms gemeinsam mit einem Förderberater der NRW.BANK besteht auch die Möglichkeit für individuelle Fragen. Anmeldungen sind bis 31. Mai möglich über bergische.ihk.de, Dokumentnummer 5400428, oder https://events.bergische.ihk.de/r/rwpfrderungfrunternehmen.
IHK-MEDIENINFO NR. 22/23 VOM 14.3.2023

IHK unterstützt bei der Unternehmensnachfolge

Beratungstermine für Unternehmen und Gründer am 23. März
Die Bergische IHK bietet in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf am 23. März einen Nachfolge-Sprechtag an. Das Angebot richtet sich zum einen an kammerzugehörige Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb abgeben wollen. Zum anderen werden Gründerinnen und Gründer angesprochen, die mit der Übernahme eines bestehenden Unternehmens den Weg in eine Selbstständigkeit gehen wollen.
Im Rahmen von Einzelgesprächen mit Steuerberatern und Experten der Bergischen IHK können Nachfolgefragen diskutiert werden. Die Themen reichen von der Nachfolgersuche über Finanzierung und Förderung bis hin zu steuerrechtlichen Fragen und Kaufpreisermittlung. Auch emotionale Aspekte und familiäre Hintergründe spielen oft eine wichtige Rolle. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung sichert im Ernstfall die Handlungsfähigkeit und bewahrt das Unternehmen vor möglichem Schaden.
Interessierte Mitgliedsunternehmen der Bergischen IHK und Interessenten, die auf der Suche nach einem zu übernehmenden Unternehmen sind, können sich einen kostenlosen Termin für den Sprechtag reservieren. Weitere Informationen gibt es bei Andre Scheifers unter T. 0202-2490240 und  a.scheifers@bergische.ihk.de.
IHK-MEDIENINFO NR. 82/22 VOM 7.11.2022

Finalisten für den 11. Berg-Pitch stehen fest

Fünf junge Unternehmen erhalten am 17. November die Chance, ihre Gründungsidee vor großem Publikum zu präsentieren.
Fünf Start-ups aus den Bereichen Industrie, Nachhaltigkeit, Digital, Health und Food haben am 17. November ab 18 Uhr die Chance, ihre Idee auf die große Bühne und zum Erfolg zu bringen. Beim 11. Berg-Pitch, erstmals in Wuppertal im Rex Filmtheater, können die jungen Untermehrinnen und Unternehmer ihre Firmen einer fachkundigen Jury vorstellen.
Der Berg-Pitch ist das größte öffentliche Startup-Event im Bergischen Land. Dort präsentieren Gründer in nur sechs Minuten ihre Start-up-Ideen einem öffentlichen Publikum. Zudem winken Preise von insgesamt 5000 Euro. Die Jury besteht in diesem Jahr aus Thomas Grigutsch (Bergische IHK), Prof. Dr. Christine Volkmann (Bergische Universität Wuppertal), Patricia KnaufVarnhorst (Wirtschaftsjunioren Wuppertal), Stephan Bartsch (Volksbank im Bergischen Land e.G.) sowie Unternehmensvertretern.
Die Finalisten sind schon weit gekommen, denn sie haben sich bereits in der Vorauswahl der 47 Einsendungen und einem Vorpitch der 14 besten Teams am 4. November im W-Tec durchsetzen können.
Der Berg-Pitch wird organisiert von Solingen.Business und der Bergischen IHK. Weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten für Zuschauer gibt es unter berg-pitch.de.
Existenzgründung und Unternehmensförderung

IHK unterstützt bei der Unternehmensnachfolge

Nachfolge-Sprechtage 2024
Die Bergische IHK bietet in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf einen Nachfolge-Sprechtag an. Das Angebot richtet sich zum einen an kammerzugehörige Unternehmer/innen, die ihren Betrieb abgeben wollen. Zum anderen werden Gründer/innen angesprochen, die mit der Übernahme eines bestehenden Unternehmens den Weg in eine Selbstständigkeit gehen wollen.
Im Rahmen von Einzelgesprächen mit Steuerberatern und Experten der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid können Nachfolgefragen diskutiert werden. Die Themen reichen von der Nachfolgersuche über Finanzierung und Förderung bis hin zu steuerrechtlichen Fragen und Kaufpreisermittlung. Auch emotionale Aspekte und familiäre Hintergründe spielen dabei oftmals eine wichtige Rolle. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung sichert im Ernstfall die Handlungsfähigkeit und bewahrt das Unternehmen vor möglichem Schaden.
Interessierte Mitgliedsunternehmen der IHK und Interessenten, die auf der Suche nach einem zu übernehmenden Unternehmen sind, können sich einen kostenlosen Termin für den Sprechtag reservieren. Weitere Informationen sind erhältlich unter Telefon 0202-2490-777 (Andre Scheifers), E-Mail: a.scheifers@bergische.ihk.de.

Termine:
Donnerstag
21. März 2024
Donnerstag
20. Juni 2024
Donnerstag
19. September 2024
Donnerstag
5. Dezember 2024

STARTERCENTER-PRESSEMELDUNG VOM 1. März 2022

Bergisches Startercenter erhält erneut Bestnote und neuen Standort in Remscheid

Das Startercenter NRW Wuppertal-Solingen-Remscheid hat sich erneut nach den Vorgaben des NRW Wirtschaftsministeriums zertifizieren lassen und mit 97 von 100 Punkten wiederholt ein sehr gutes Ergebnis erzielt.
Besonderes Augenmerk galt dabei der erstmaligen Zertifizierung des neuen Standortes in Remscheid, neben den bereits bestehenden Standorten in Solingen und Wuppertal. Fortan können sich Gründungsinteressierte und Startups nun auch am Standort Remscheid in den Räumlichkeiten des Gründerquartiers in der Hindenburgstr. 6a beraten lassen. Neben monatlich stattfindenden Schnupperkursen, in denen die Grundlagen einer Selbstständigkeit vermittelt werden, steht Interessierten auch in Remscheid das gesamte Leistungsspektrum zur Verfügung - angefangen bei Informationsmaterial und Broschüren über Onlinetools zur Gründungsplanung bis hin zur individuellen Einzelberatung mit erfahrenen Gründungsberatern.
Mit der Errichtung des dritten Standortes in Remscheid ist das Bergische Startercenter der beste Beweis für die gelebte bergische Zusammenarbeit, so Andre Scheifers als verantwortlicher Berater bei der Bergischen Industrie- und Handelskammer. Wurden die Remscheider Gründerinnen und Gründer zuvor über die Standorte in Solingen und Wuppertal mitbetreut, haben diese jetzt kürzere Wege durch die direkte Beratung vor Ort. Die Stadt Remscheid ist sehr glücklich, nach erfolgreichem Zertifizierungsprozess, nun als 75. Startercenter-Standort in NRW Verantwortung für die Gründerinnen und Gründer in Remscheid und der bergischen Region übernehmen zu können. Hiermit wird nun auch Remscheid einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Startup-Szene in NRW leisten. Matthias Schachmann, verantwortlicher Berater am Startercenter-Standort in Remscheid, lobt die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beiden weiteren Standorten des Bergischen Startercenters aus Solingen und Wuppertal als einen besonderen und nachhaltigen Wettbewerbsvorteil für die Region. Phil Derichs, verantwortlicher Berater am Solinger Startercenter-Standort, ergänzt: Gründerinnen und Gründer können jetzt nahezu jede Woche von den stattfindenden Startcenter-Angeboten, wie Einstiegsveranstaltung Start-Info, profitieren. Mit den zuletzt steigenden Gründungszahlen bietet das Bergische so ein optimales Gesamtpaket für ein wachsendes Gründungs-Ökosystem.
Das bergische Startercenter ist die erste Anlaufstelle für Gründungsinteressierte im bergischen Städtedreieck und darüber hinaus offizielles Netzwerk für das Gründerstipendium NRW. Unter gemeinsamer Trägerschaft der bergischen Partner, wird das Startercenter betrieben von der Bergischen IHK, dem Gründer- und Technologiezentrum Solingen, der Stadt Remscheid sowie den Wirtschaftsförderungen der drei bergischen Großstädte, dem Technologiezentrum Wuppertal W-tec, der Bergischen Universität Wuppertal und der Handwerkskammer Düsseldorf zusammen mit den Kreishandwerkerschaften.
Ansprechpartner und weitere Infos: Andre Scheifers, Bergische IHK, a.scheifers@bergische.ihk.de, Tel. 0202 2490777 (Standort Wuppertal), Phil Derichs, GuT Solingen, p.derichs@solingen.de, Tel. 0212 24940 (Standort Solingen) und Matthias Schachmann, Stadt Remscheid, matthias.schachmann@remscheid.de, Tel. 0151 64195840 (Standort Remscheid).
Umfrage

Blitzumfrage: Wirtschaftsbeziehungen bergisches Städtedreieck zu Ukraine und Russland

Die russische Invasion der Ukraine hat uns dazu veranlasst, eine Blitzumfrage zu den Wirtschaftsbeziehungen der bergischen Unternehmen nach Russland und in die Ukraine zu starten. Wir rechnen mit Auswirkungen auf den Außenhandel und möchten diese mit Hilfe Ihrer Angaben konkretisieren. Wir bitten Sie deshalb herzlich, sich an der Umfrage zu beteiligen.
Hier finden Sie außerdem eine Sammlung von Informationen und hilfreichen Links zu den Entwicklungen in der Ukraine und den Sanktionen gegen Russland. Sollten Sie ergänzende Informationen haben oder solche benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die Blitzumfrage läuft bis Montag, 28. Februar, 17 Uhr. Hier geht es direkt zur Umfrage: https://forms.office.com/r/9eJ7KGZAtg
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Umfrage

Umfrage zur Zukunft von Homeoffice nach Corona

Am 19. März endet die Pflicht für Arbeitgeber, dort wo möglich, Arbeitnehmern grundsätzlich das Arbeiten im Homeoffice anzubieten.
Die Bergische IHK würde gern wissen, welche Rolle das Arbeiten im Homeoffice künftig in den Unternehmen einnehmen wird. Außerdem interessiert sie die Meinung zu Forderungen aus der Politik, wonach es künftig einen generellen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice geben soll.
Vor diesem Hintergrund bittet die Bergische IHK um Teilnahme an der Blitzumfrage zum Thema Homeoffice.
Die Beantwortung der Fragen sollte keinesfalls länger als eine Minute Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.
Eine Teilnahme ist bis zum 24.02.2022, 17:00 Uhr möglich.
Hier geht es direkt zur Umfrage: https://forms.office.com/r/sDTgp2e6dc
IHK-MEDIENINFO NR. 3/22 VOM 17.01.2022

Bergische IHK informiert über neue RWP-Förderung für Unternehmen

Online-Veranstaltung am 27. Januar.
Die Bergische IHK bietet am 27. Januar ab 11.00 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Details der neuen RWP-Förderperiode an. Nach einer ausführlichen Vorstellung des Programms gemeinsam mit einem Fördermittelberater der NRW.BANK besteht auch die Möglichkeit für individuelle Rückfragen. Anmeldungen erfolgen direkt über die Webseite der IHK (Dokumentennummer: 181159244).
Hintergrund der Veranstaltung ist, dass zum Anfang dieses Jahres die neue Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP) in Kraft getreten ist. Die neue Förderperiode hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Remscheid und großen Teile Wuppertals sind dabei nun als sogenannte C2-Fördergebiete ausgewiesen. Unternehmen vieler Branchen in diesen Städten können Investitionen mit maximal 30 Prozent der Kosten fördern lassen. Solingen verbleibt im bisherigen Status eines D-Fördergebiets, in dem die Förderhöhe bis zu 20 Prozent beträgt. Kleine Unternehmen können zudem im gesamten Bergischen Städtedreieck unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Förderquote von 50 Prozent erhalten.
  • Details und Ansprechpartner zu dem Förderprogramm gibt es hier.
IHK-MEDIENINFO NR. 2/22 VOM 11.01.2022

Investitionen werden gefördert

Zum Anfang dieses Jahres ist die neue Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP) in Kraft getreten.
Die neue Förderperiode hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Remscheid und große Teile Wuppertals sind dabei nun als sogenannte C2-Fördergebiete ausgewiesen. Unternehmen vieler Branchen in diesen Städten können Investitionen mit maximal 30 Prozent der Kosten fördern lassen. Solingen verbleibt im bisherigen Status eines D-Fördergebiets, in dem die Förderhöhe bis zu 20 Prozent beträgt. Kleine Unternehmen können zudem im gesamten Bergischen Städtedreieck unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Förderquote von 50 Prozent erhalten.
Die Unternehmen im IHK-Bezirk profitieren seit 2014 von der RWP-Förderung. Diese ist dabei an mehrere Nebenbedingungen geknüpft; insbesondere an die Schaffung neuer Arbeitsplätze und ein Mindestinvestitionsvolumen von 150.000 Euro. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundes und der Europäischen Union finanziert.
Details und Ansprechpartner zum Regionalen Wirtschaftsförderprogramm  finden Sie hier.

Antragsformular und -verfahren

Um Mittel aus der „Aufbauhilfe 2021“ zu erhalten, müssen betroffene Unternehmen den Schaden von einem Gutachter dokumentieren lassen, ihren Antrag von der zuständigen IHK prüfen lassen und diesen anschließend bei der NRW.BANK einreichen. Der Antrag sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der NRW-Bank unter “Formulare und Merkblätter” eingestellt. Details zum Antragserfahren finden Sie nachstehend. 

Härtefallanträge

Die Unternehmen, die im Rahmen der Aufbauhilfe für Unternehmen förderberechtigt sind, können, sofern eins der folgenden Kriterien vorliegt, einen Antrag auf eine 100 Prozent Förderung im Rahmen der Härtefallregelung stellen:
  • Die Fortführung des Betriebs ist bei einer 80 Prozent Förderung nicht gewährleistet. Die Antragsteller müssten nachweisen, dass sie nur bei einer 100 Prozent Förderung den Betrieb tatsächlich wiederaufnehmen beziehungsweise fortführen werden können.
  • Große Diskrepanz zwischen dem geleisteten Schadensersatz (wirtschaftlicher Wert vor der Flut verglichen mit dem wirtschaftlichen Wert nach der Flut) und den Neuanschaffungskosten. Als Anhaltspunkte könnten um 50 Prozent höhere Neuanschaffungskosten im Vergleich zu geleistetem Schadensersatz angesetzt werden.
  • Junge Unternehmen, vornehmlich gegründet durch junge Gründerinnen und Gründer, die bis zum Schadenseintritt keine Möglichkeit hatten, entsprechende Reserven auszubauen.
  • Unterbrechung/massive Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs länger als sechs Monate. Einkommenseinbußen können aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen nur bis zu sechs Monaten geleistet werden. Bei den Unternehmen, die deutlich länger als sechs Monate in ihrem Betrieb beeinträchtigt sind, kann aber wenigstens für die sechs Monate der volle Fördersatz von 100 Prozent geleistet werden.
  • Der Antragssteller wollte in der Vergangenheit eine Elementarschadensversicherung abschließen, dies war aber nachweislich nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich.
  • Darüber hinaus weitere Härtefälle, zum Beispiel Insolvenzbedrohung
  • Um einen Antrag auf eine Prüfung auf Härtefall zu stellen, nennen Sie die Gründe Ihres Antrags und reichen Sie die Begründung, unterstützt durch entsprechende Unterlagen, gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der IHK Aachen ein. Sollte bereits ein Antrag auf Aufbauhilfe für Unternehmen bei der NRW.Bank vorliegen, stellen Sie den Antrag auf Prüfung eines Härtefalls direkt bei der NRW.Bank.

Erleichterungen in der Aufbauhilfe für Unternehmen

  • Gutachterkreis erweitert
  • Antragsplitting möglich
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wofür können Hilfen beantragt werden?

Mit der Aufbauhilfe können insbesondere Sachschäden an betroffenen Betriebsgebäuden und Betriebsmitteln kompensiert werden. Dabei werden vorrangig die Reparaturkosten finanziert. Für den Fall, dass eine Reparatur nicht möglich oder gewollt ist, kann der Zeitwert ersetzt werden. Damit ist der Gebrauchmarktwert (z.B. von Maschinen) gemeint. Zusätzlich können auch in Folge der Flutkatastrophe erlittene Einkommenseinbußen erstattet werden. Diese finden bis Januar 2022 Berücksichtigung.

Dreistufiges Antragsverfahren

  1. Voraussetzung für die Bewilligung der Aufbauhilfe ist die Vorlage von entsprechenden Gutachten, sodass die entstandenen Schäden dokumentiert und nachvollziehbar sind. Die durch entsprechende Gutachten ermittelten Schäden werden in einer Höhe von bis zu 80 Prozent kompensiert. In besonderen Härtefällen ist sogar eine Erstattung von bis zu 100 Prozent möglich. Dazu zählen auch die Kosten für die Gutachten. Mit dem Wiederaufbau darf bereits vor der Antragstellung begonnen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Sachverständigen. 
  2. Im nächsten Schritt werden alle benötigten Dokumente mit dem ausgefüllten Antrag an Ihre zuständige IHK (IHK-Finder) gesendet. Die jeweilige IHK überprüft, ob die Unterlagen vollständig und plausibel sind. Dabei wird unter anderem die Identität und die tatsächliche Betroffenheit des Antragstellers geprüft.
  3. Nach Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie ihre Unterlagen zurück. Diese können Sie dann auf einem Upload-Portal der NRW.Bank hochladen. Die NRW.Bank entscheidet schließlich über die Bewilligung Ihres Antrags und zahlt die Mittel aus.
Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, steht Ihnen Ihre IHK gerne zur Seite. Gerne klären wir Sie auch darüber auf, welche weiteren Unterlagen (z.B. Gutachten von Sachverständigen über die Schadenshöhe) Sie dem Antragsformular beifügen müssen. 
WICHTIG: Vor Beginn des Wiederaufbaus müssen die entstandenen Schäden gründlich für die Gutachterinnen und Gutachter dokumentiert werden! Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landes NRW.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© IHK NRW

Weiterführende Links


Umfrage Bergische IHK

Blitzumfrage Hochwasserschäden

In Ergänzung zur IHK-Hochwasserhilfe und um die Flutschäden genauer zu erfassen, führt die Bergische IHK eine Blitzumfrage durch.
Alle vom jüngsten Starkregen und Hochwasser betroffenen Unternehmen im Bergischen Städtedreieck werden herzlich gebeten, bis zum 13. August daran teilzunehmen.
Die Ergebnisse sollen der IHK ermöglichen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Sie künftig besser besser vor solchen Ereignissen geschützt werden können.


Blitzumfrage Bergische IHK

Blitzumfrage zu Coronatests in Unternehmen

Die Politik erwägt zurzeit, eine gesetzliche Coronatestpflicht für alle Unternehmen einzuführen. Demnach müsste allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehrmals wöchentlich die Möglichkeit angeboten werden, sich im Unternehmen testen zu lassen.
Die Bergische IHK möchte im Rahmen einer Blitzumfrage von den bergischen Unternehmen wissen, wie diese zu einer möglichen Testpflicht stehen. Alle Mitgliedsbetriebe sind herzlich dazu eingeladen, sich daran zu beteiligen. Die Umfrage läuft bis Donnerstag, 1. April, 10 Uhr.
Hier geht es zur Blitzumfrage.
#GemeinsamDurchhalten #GemeinsamBergisch

Gemeinsam durch die Krise

Kommen Sie mal mit – wir haben IHK-Präsident Thomas Meyer in seinem Büro besucht. Gerade im aktuellen Lockdown steht sein Telefon nicht still:
Denn die Wirtschaft benötigt dringend weitere staatliche Unterstützung. Dennoch ist der Präsident überzeugt, dass die zupackende bergische Wirtschaft auch die Corona-Pandemie überstehen wird: „Weitermachen und neue Lösungen finden, so kenne ich die Bergischen“, sagt Thomas Meyer und verspricht: „Die Bergische IHK setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass wir gemeinsam aus dieser Krise herauskommen!“ Sehen Sie hier seinen etwas anderen #Gruß.
#GemeinsamDurchhalten #GemeinsamBergisch #GemeinsamgegenCorona
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© Bergische IHK
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Info-Nachmittag für Existenzgründer

Info-Nachmittag „Existenzgründung”

Der Weg in die Selbständigkeit muss sehr gut vorbereitet sein. Von den ersten Überlegungen angefangen über die konkrete Gründungsplanung bis hin zu Anmeldeformalitäten sind viele Aufgaben bis zur Unternehmensgründung zu erledigen.
Eine wichtige Aufgabe besteht für Sie als Gründer grundsätzlich darin, möglichst viele Informationen einzuholen.
Der 2-stündige Info-Nachmittag „Existenzgründung” ist eine erste mögliche Quelle für wichtige Informationen.

Diese Veranstaltung richtet sich an Gründungsinteressierte, die zunächst allgemeine Informationen zur Existenzgründung suchen. Angesprochen werden allgemeine Überlegungen zur Selbständigkeit, Abläufe, Bestandteile eines Gründungskonzeptes, Darstellung von Fördermöglichkeiten, Gründungs- und Anmeldeformalitäten sowie steuerrechtliches Grundwissen. Ziel ist es, die Entscheidungsgrundlagen für Gründungsinteressierte zu verbessern.
Der Info-Nachmittag findet einmal im Monat, abwechselnd als Online-Seminar und Veranstaltung in Präsenz statt und wird vom Bergischen STARTERCENTER in Wuppertal angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Sie bekommen eine Teilnahmebescheinigung.
Sie benötigen zur Teilnahme an der Onlineveranstaltung ein stationäres oder mobiles Endgerät sowie eine stabile Internetverbindung!!
Donnerstag
25.01.2024
Online
Donnerstag
29.02.2024
Bergische IHK
Donnerstag
28.03.2024
Online
Donnerstag
25.04.2024
Bergische IHK
Donnerstag
23.05.2024
Online
Donnerstag
27.06.2024
Bergische IHK
Donnerstag
25.07.2024
Online
Donnerstag
29.08.2024
Bergische IHK
Donnerstag
26.09.2024
Online
Donnerstag
31.10.2024
Bergische IHK
Donnerstag
28.11.2024
Online
Donnerstag
19.12.2024
Bergische IHK

Bergische IHK

Corona-Blitzumfrage zur wirtschaftlichen Lage im November

Um ein Bild von der aktuellen Betroffenheit der Unternehmen im Bergischen Städtedreieck zu erhalten, bitten wir Sie, an unserer Blitzumfrage teilzunehmen. Insbesondere interessiert uns, ob die Corona-Hilfen von Bund und Land bei Ihnen ankommen. Ende der Umfrage ist Donnerstag, 26.11., 18 Uhr!
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Nachfolge-in-Deutschland.de

Innovative Plattform mit zahlreichen Tools, die Sie optimal auf die Unternehmensnachfolge vorbereiten.
Das EMF-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin betreibt mit Nachfolge-in-Deutschland.de eine innovative Plattform, die Tools wie den Nachfolge-Fahrplan oder den KMUrechner zugänglich macht. Auf dem interaktiven Nachfolgefahrplan können die wichtigsten Stationen mit einem Klick abgefahren werden. Darüber hinaus findet der Nutzer im Nachfolgewiki umfangreiche weiterführende Informationen.
Alle Angebote sind kostenfrei, anonym und ohne Registrierung frei zugänglich. Im Rahmen des vom BMWi finanzierten dreijährigen Forschungsprojektes STARTS werden diese Seiten umfassend ergänzt und optimiert.

Die Webseite Nachfolge-in-Deutschland.de
Die Seite Nachfolge-in-Deutschland.de bietet eine unabhängige Wissens- und Informationsplattform zum Thema Unternehmensnachfolge mit einfach verständlichen und logisch aufbereiteten Informationen.

Der KMUrechner
Der KMUrechner vermittelt, wie man Unternehmen betriebswirtschaftlich fundiert bewertet und berechnet auf Basis individueller Eingaben einen Unternehmenswert. Er ist sowohl für Berater als auch Käufer und Verkäufer geeignet. Leicht verständliche Erklärungen und Beispiele unterstützen auch kaufmännisch ungeübte User bei allen Schritten. Der KMUrechner verdeutlicht neben dem Unternehmenswert den Unterschied zwischen Wert und Preis und berechnet die Finanzierbarkeit eines Kaufpreises.
Der KMUrechner Version 2020.1 ersetzt die bisherige Betaversion. Er hat ein komplett neues Design und ist deutlich schneller geworden. Der KMUrechner ist frei zugänglich und vollständig kostenfrei. Es werden keine persönlichen Daten abgefragt, alle Eingaben sind anonym. Schon mit wenigen Angaben bekommt der Nutzer ein erstes Ergebnis. Je detaillierter die Eingaben, desto genauer wird der Wert berechnet.
Umfrage Bergische IHK

Blitzumfrage Corona-Virus

Um ein Bild von der Betroffenheit der Unternehmen im Bergischen Städtedreieck zu erhalten, bitten wir Sie, an unserer Blitzumfrage teilzunehmen.
Existenzgründung und Unternehmensförderung

IHK Erklärfilm Unternehmensnachfolge

Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge einfach und verständlich erklärt.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Vergabe öffentlicher Aufträge in NRW

Vergabe öffentlicher Aufträge in NRW
Broschüre informiert über die Vorteile der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de für Wirtschaft und Verwaltung
Für die nordrhein-westfälischen Unternehmen ist die öffentliche Hand mit einem Beschaffungsvolumen von etwa 75 Milliarden Euro jährlich ein wichtiger Auftraggeber. Umgekehrt stellt die nordrhein-westfälische Wirtschaft ein attraktives und qualifiziertes Leistungsangebot für die Einkäufer in Kommunen und Land bereit.
Das Portal zum öffentlichen Auftragswesen in NRW, www.vergabe.nrw.de, bringt die Interessen beider Seiten, zum einen an öffentlichen Aufträgen und zum anderen an fachkundigen und leistungsfähigen Bietern, zusammen.
Vergabe.NRW bietet ein umfassendes Kompendium mit allen wesentlichen Informationen zum öffentlichen Auftragswesen in NRW.

Existenzgründung und Unternehmensförderung

Einfacher zum öffentlichen Auftrag durch Präqualifizierung

Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern bieten Ihren Mitgliedsunternehmen einen neuen Service für den erleichterten Zugang zu öffentlichen Aufträgen an. Mit einer vorgelagerten und auftragsunabhängigen Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen durch die Kammern können sich Unternehmen für öffentliche Aufträge präqualifizieren. Alle präqualifizierten Unternehmen werden in einer Datenbank erfasst, die öffentlich zugänglich ist und in der öffentliche Auftraggeber nach potenziellen Auftragnehmern recherchieren können. Für Unternehmen entfallen die mühseligen Einzelnachweise hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die ansonsten für jeden einzelnen Auftrag erbracht werden müssten.

Weitere Informationen zum Verfahren der Präqualifizierung finden Sie im Flyer zum Download (siehe Menüleiste) oder im Internet unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de, Dokumentennummer 871 in der Dokumentensuche rechts oben auf der Homepage der IHK Mittlerer Niederrhein.

In Nordrhein-Westfalen wird das Verfahren zentral von der IHK Mittlerer Niederrhein durchgeführt. Ansprechpartnerin ist Frau Bianca von Holtun, Telefon: 02151 635-320, Email holtun@krefeld.ihk.de.
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Vergabemarktplatz NRW

Unternehmen können auf dem Vergabemarktplatz NRW nach öffentlichen Ausschreibungen des Landes und der angeschlossenen Kommunen recherchieren. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, sich für den kostenlosen Such- und Benachrichtigungsdienst registrieren zu lassen. Hierzu erhalten registrierte Unternehmen per E-Mail ein Passwort, mit dem sie auf die für sie die relevanten Bekanntmachungsinformationen zugreifen können. Darüber hinaus werden Betriebe über neue öffentliche Ausschreibungen, die dem definierten Leistungsprofil des Unternehmens entsprechen, automatisch per E-Mail informiert.
Den Link finden Sie in der Menüleiste.
Recht und Steuern

Das GmbH-Recht und die ’Mini-GmbH’

Das GmbH-Recht und die "Mini-GmbH": Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)/UG (haftungsbeschränkt)
Seit November 2008 besteht die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)/UG (haftungsbeschränkt) zu gründen (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - MoMiG). Das seit 1892 bestehende „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung” (GmbH-Gesetz/GmbHG), zuletzt 1980 geändert, wurde umfassend modernisiert.
Neue Existenzgründungsmöglichkeit mit einem Mindeststammkapital von einem Euro
Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”/„UG (haftungsbeschränkt)” wurde als neue Form der GmbH geschaffen. Diese "Mini-GmbH" kann mit nur einem Euro pro Gesellschafter gegründet werden. Das Stammkapital muss zum Zeitpunkt der Anmeldung der Unternehmergesellschaft beim Handelsregister vollständig eingezahlt sein. Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Auch die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH. Abgesehen von der Gründung gelten für sie die Regelungen des GmbH-Rechts. Die Unternehmergesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen und muss ihre Bilanz erstellen und offenlegen. Um sicherzustellen, dass die Unternehmergesellschaft zwar einen erleichterten Einstieg erhält, während ihrer Geschäftstätigkeit aber auch Gesellschaftskapital bildet, sieht das Gesetz eine gesetzliche Rücklage vor. Ein Viertel des Jahresüberschusses, der gegebenenfalls um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr gemindert wird, muss als gesetzliche Rücklage eingelegt werden. Droht die Zahlungsunfähigkeit der Unternehmergesellschaft, müssen die Gesellschafter unverzüglich zusammentreffen.
Selbstverständlich ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nur dann sinnvoll, wenn die Kapitalausstattung entsprechend dem Gesellschaftszweck ausreichend bemessen ist, um Gründungskosten und Anfangsverluste ohne die Gefahr einer Insolvenz zu kompensieren.
Schnelle und unkomplizierte Gründungen möglich
Soll eine GmbH, auch als Unternehmergesellschaft, gegründet werden, die nicht mehr als drei Gesellschafter, nur einen Geschäftsführer und keine komplizierten Vereinbarungen im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander benötigt, gibt es ein vereinfachtes Gründungsverfahren: das notarielle Gründungsprotokoll, das zugleich als Gesellschafterliste gilt und das dem Gesetz als Anlage beigefügt ist. Die Musterprotokolle für die Gründung einer Einpersonengesellschaft und einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern finden Sie unter "Weitere Informationen". Das Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft enthält jedoch keine Regelungen für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Da nach § 15 GmbHG die Geschäftsanteile frei veräußerlich und vererblich sind, was den Interessen der meisten Gesellschafter nicht entsprechen dürfte, ist von der Verwendung dieses Musterprotokolls eher abzuraten.
Die Gründung einer Ein-Personen-GmbH ist nun einfacher. Nach neuem Recht kann eine solche mit der Hälfte des Stammkapitals, also mit 12.500 Euro, gegründet werden, ohne dass der Gesellschafter für die zweite Hälfte eine Sicherheit bestellen muss.
Ist die Tätigkeit der Gesellschaft erlaubnispflichtig, will sie zum Beispiel Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe anbieten, muss die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist jedoch schon vorher möglich. Damit können Gesellschaften zügiger als bisher eingetragen werden.
Wird ein Geschäftsführer bestellt, der sich bei Gründung im Ausland aufhält, so kann er sich künftig auch durch einen ausländischen Notar oder einen Vertreter eines vergleichbaren rechtsberatenden Berufs (zum Beispiel Rechtsanwalt) oder einen Konsularbeamten belehren lassen.

Werden Sacheinlagen in eine "normale" GmbH eingebracht, können nur bei begründeten Zweifeln, die auf eine wesentliche Überbewertung der Sacheinlage hindeuten, Unterlagen über den Sachgründungsbericht hinaus verlangt werden. Falsche Angaben werden unter Strafe gestellt. Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils, hat der Gesellschafter in Höhe des Fehlbetrags eine Einlage in Geld zu leisten.  Der Gesellschafter trägt die Beweislast für die Vollwertigkeit.
Bessere Erreichbarkeit der GmbH – Stärkung des Gläubigerschutzes
Die Geschäftsadresse wird nun im Handelsregister eingetragen. Sie ist für jeden zum Beispiel durch den Blick ins elektronische Handelsregister ersichtlich. Vorteil: Ist die Zustellung an die im Handelsregister hinterlegte Geschäftsadresse nicht möglich, kommt die öffentliche Zustellung in Betracht. Bislang war es oftmals nicht möglich, Willenserklärungen wirksam zuzustellen, wenn eine GmbH geschäftsführerlos wurde. In diesem Fall kann nun an jeden der Gesellschafter zugestellt werden.
Die Anforderungen an Geschäftsführer steigen. Die Liste der Ausschlussgründe für Geschäftsführer ist erweitert worden. Ist ein Geschäftsführer zum Beispiel wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung oder sonstiger Insolvenzstraftaten verurteilt, so ist er für fünf Jahre ab Rechtskraft des Urteils nicht als Geschäftsführer einsetzbar. Diese Ausschlussgründe finden auch Anwendung, wenn ein Geschäftsführer im Ausland wegen vergleichbarer Taten verurteilt wurde.
Die Geschäftsführer haften auch für Zahlungen an die Gesellschafter, wenn diese Zahlungen zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen, es sei denn, dies war aus Sicht eines sorgfältigen Geschäftsführers nicht erkennbar.
Erleichterungen bei dem Verkauf von Gesellschafteranteilen
Die bisher schon bestehende Gesellschafterliste ist dadurch aufgewertet worden, dass der Gutglaubensschutz des Handelsregisters auf diese ausgedehnt worden ist. Die in der Liste eingetragenen Gesellschafter gelten als Gesellschafter der GmbH, auch wenn sie dies nicht mehr sind. Dadurch ist nun ein gutgläubiger Erwerb von GmbH-Anteilen möglich.
Änderungen sind auch bei der Frage des Cash-Poolings und der eigenkapitalersetzenden Darlehen eingeführt worden. Jedes Gesellschafterdarlehen ist in der Insolvenz nachrangig. „Kapitalersetzende” Darlehen gibt es per Definition nicht mehr. Die insolvenzrechtlichen Regelungen sind aus dem GmbH-Gesetz in die Insolvenzordnung verlagert worden und gelten nun für alle juristischen Personen und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften wie zum Beispiel die Limited und die GmbH & Co. KG.
Die GmbH kann ihren Verwaltungssitz auch ins Ausland verlagern. Damit hat sie sie die gleiche Flexibilität wie zum Beispiel die britische Limited erhalten. Die GmbH kann in Deutschland gegründet und mittels Zweigniederlassung ausschließlich in einem anderen Mitgliedstaat tätig werden.
Das Merkblatt zur Gründung einer GmbH erhalten Sie unter "Weitere Informationen".
Versicherungsvermittler

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater
Seit dem 22. Mai 2007 gilt eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in Deutschland. Die Industrie- und Handelskammern sind für die Erteilung der Erlaubnis, die Registrierung sowie die Abnahme der Sachkundeprüfung verantwortlich. Die wichtigsten Regeln in Kürze:
  • Alle Versicherungsvermittler und -berater müssen sich in ein Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Das Register wird von den Industrie- und Handelskammern zentral in Berlin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt.
  • Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Die Erlaubnis wird von der zuständigen IHK erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist, nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und Sachkunde nachweisen kann. Sog. gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) können sich aber auch über ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen, wenn das Unternehmen die uneingeschränkte Haftung für sie übernimmt. Sie brauchen dann keine Erlaubnis zu beantragen.
  • Die Sachkunde kann durch jahrelange Praxis oder einen fachbezogenen Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden. Wer keine dieser Bedingungen erfüllt, muss bei der IHK eine Prüfung ablegen.
  • Wer ohne die erforderliche Erlaubnis die Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers oder -beraters ausübt, handelt ordnungswidrig und kann mit Ordnungsstrafen belegt werden. Außerdem kann ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt werden. Die Versicherungen dürfen mit Vermittlern, die nicht registriert sind, nicht mehr zusammenarbeiten.
  • Bestimmte Versicherungsvermittler, die die Versicherung nur als Ergänzung zu Ihrer Hauptleistung anbieten, z. B. Autohäuser, können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen, müssen aber registriert werden.
  • Für Versicherungsvermittler, die schon vor dem 1. Januar 2007 ihre Tätigkeit ausgeübt haben, gab es zunächst noch eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2009 brauchen aber auch sie eine Erlaubnis und Registrierung.
  • Versicherungsvermittler haben bei der Beratung von Kunden bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten zu beachten. Sie müssen insbesondere dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über ihre Identität und Tätigkeit machen sowie über die Beratungsgespräche Aufzeichnungen anfertigen.
Auskünfte über das neue Recht und das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren erteilt der Geschäftsbereich Recht und Fair Play der IHK. Näheres zu den neuen Pflichten können Sie den Dokumenten entnehmen, die auf den Internetseiten der IHK eingestellt sind. Dort finden Sie auch Antragsformulare für die Erlaubnis und Registrierung.